Pflichtangaben nach Artikel 13 EU DSGVO

 

Aufgrund ordnungsgemäßer Verwaltung müssen personenbezogene Daten bei allen Eigentümern und deren Mietern der jeweiligen Wohnanlage (Wohneigentümergemeinschaft) erhoben werden. Die Daten werden ab dem Zeitpunkt der Vorverhandlung zum Verwaltervertrag, ansonsten von Beginn bis Ende des Verwaltervertrags erhoben. Die Speicherung (Aufbewahrungsfristen) richten sich nach den jeweils gültigen gesetzlichen Vorschriften.

  1.  Die Daten werden durch die Hausverwaltung Heiko Unger und deren Mitarbeiter erhoben und verarbeitet.
  2. Datenschutzbeauftragter ist Heiko Unger 

Telefon: 08105 /2071782

Mobil: 0176 /80883846

Email: info@hv-heiko-unger.de

  1. Zweck der Speicherung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten, ist die Verwaltung der Anlage, Erstellen von Jahres- und Nebenkostenabrechnungen, Erstellen von Wirtschaftsplan und Vermögensaufstellung und allen Aufgaben ordnungsgemäßer Verwaltung nach gültigem WEG
  2. Berechtigte Interessen sind die ordnungsgemäße Verwaltung nach WEG
  3. Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt aus berechtigtem Interesse, um Heizkostenabrechnungen durchführen zu können und um alle Aufgaben ordnungsgemäßer Verwaltung durchführen zu können.

Empfänger der Daten sind die jeweiligen Abrechnungsfirmen für Heiz-, Warmwasser, Kaltwasser- und Abwasserkosten, die Lieferanten und Dienstleister sofern eine Weitergabe der Daten erforderlich ist.

  1. Die Daten werden für Dauer des Vertragsverhältnisses, für Vorvertragliche Verhandlungen und solange es gesetzliche Vorschriften erforderlich machen gespeichert, verarbeitet und gegebenenfalls an Dritte weitergegeben.
  2. Es besteht das Recht auf Auskunft seitens des Verantwortlichen über die betreffenden personenbezogenen Daten, sowie auf Berichtigung oder Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung oder ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung sowie des Rechts auf Datenübertragbarkeit, sofern die Aufgaben ordnungsgemäßer Verwaltung nach WEG nicht beeinträchtigt oder unmöglich sind.
  3. Ferner besteht ein Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde
  4. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten sind für die Erfüllung des Verwaltervertrages erforderlich, die betroffenen Personen sind verpflichtet personenbezogene Daten bereitzustellen, bei Widersprung der Verarbeitung und bei Nichtbereitstellung kann der Vertrag nicht ordnungsgemäß erfüllt werden.

Da die Hausverwaltung Heiko Unger dies nicht zu Vertreten hat, sind der Hausverwaltung Heiko Unger sämtliche Kosten, die auf Grund von Widerspruch der Verarbeitung und Nichtbereitstellung personenbezogener Daten zu einer Kündigung des Verwaltervertrages oder zu Schadensersatzansprüchen wegen nicht ordnungsgemäßer Verwaltung führen, in voller Höhe zu erstatten.

Des Weiteren gelten die gesetzlichen Vorschriften.

 

Hausverwaltung Heiko Unger

Geschäftsführer und Datenschutzbeauftragter: Heiko Unger

 

Gilching, 15.06.2025

Heiko Unger

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